Die Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten nicht nur für Banken und Notare. Eine Verpflichtete ist auch ein Unternehmen, das Buchhaltungsdienstleistungen erbringt (auch ausschließlich für Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe) oder Tätigkeit ausübt, die in der Bereitstellung eines Sitzes, einer Geschäftsanschrift oder einer Korrespondenzadresse bereitstellt.

 

Wir bieten Unterstützung bei der Ermittlung der Verpflichteten und bei der Implementierung der notwendigen Dokumentation unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Unternehmens, der Art und der Größe des Kunden, insbesondere auch:

 

  • Entwicklung und Unterstützung bei der Implementierung der Dokumentation im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Unterstützung bei der Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten,
  • Durchführung von Schulungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unter Berücksichtigung des Datenschutzes,
  • Unterstützung bei der Einschätzung des Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisikos der Verpflichteten und bei der Ermittlung von Risiken im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung oder einer gelegentlichen Transaktion,
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Maßnahmen der finanziellen Sicherheit.