Die richtige Beziehung zu den Mitarbeitern ist die Geschäftsgrundlage eines Unternehmens und eine Garantie für sein Wachstum. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Festlegung des Rahmens für diese Beziehung und helfen ihnen bei der Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitgeber, wobei wir die Rechte des Arbeitnehmers und die Bedürfnisse des Arbeitgebers berücksichtigen.

 

Unsere Dienstleistungen können unter anderem beinhalten:

 

  • Gestalten, Begutachten und Verhandeln von Anstellungsverträgen, Managementverträgen, Wettbewerbsverbotsvereinbarungen, Treuevereinbarungen,
  • Ausarbeiten und Begutachten von Arbeits- und Vergütungsordnungen, Regelungen des Betrieblichen Fonds für Sozialleistungen, Tarifverträgen, Homeoffice-Richtlinien, Richtlinien für Nüchternheitstests, Regelungen zur Meldung von Verstößen und anderen internen arbeitsrechtlichen Regelungen,
  • Unterstützung bei Umstrukturierungsprozessen im Beschäftigungsbereich (einschließlich Einzel- und Massenentlassungen, Betriebsübergänge, Fusionen und Übernahmen),
  • Unterstützung in den Beziehungen des Arbeitgebers zu Gewerkschaften, Betriebsräten und anderen Arbeitnehmervertretungen,
  • Rechtsberatung bei der Entsendung von Arbeitnehmern und der Beschäftigung von ausländischen Personen,
  • Erstellung von Rechtsgutachten im Bereich des Arbeitsrechts, u. a. zu Mobbing und Diskriminierung, materieller und ordnungsbezogener Haftung von Arbeitnehmern, Ansprüchen von Arbeitnehmern bei Kündigung, flexiblen Beschäftigungsformen, Schutz der Privatsphäre von Arbeitnehmern,
  • Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.