Die Frage der Steuergestaltungen (MDR - mandatory disclosure rules) ist eine der schwierigsten Steuerfragen, mit denen der Steuerpflichtige konfrontiert wird. Es liegt daran, dass die Analyse einzelner Vorgänge im Hinblick auf die Meldepflicht gegenüber dem Leiter der nationalen Steuerverwaltung (KAS) ein hohes Maß an Erfahrung und bereichsübergreifendem Wissen im Bereich der Besteuerung sowie Kenntnisse über die Grundsätze der internationalen Steuerplanung erfordert. Um festzustellen, welche Vorgänge eine anzeigepflichtige Gestaltung darstellen können, sind nicht nur Kenntnisse, sondern auch die Zusammenarbeit innerhalb der Organisation erforderlich. Auch die Erfüllung der Formalitäten selbst erfordert ein gründliches Studium der gesetzlichen Regelungen sowie eine Einarbeitung in die Form der Berichte. Trotz dieser Schwierigkeiten sehen die im Steuerstrafgesetzbuch vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen für Verstöße Strafen von bis zu über 30 Millionen PLN vor.

 

Unsere Experten helfen Ihnen in folgenden Bereichen:

 

  • die Durchführung von MDR-Schulungen für Finanzabteilungen und alle anderen Personen, die Kenntnisse über Steuergestaltungen haben sollten,
  • die Entwicklung interner (obligatorischer und fakultativer) Verfahren zur Identifizierung und Meldung von Steuergestaltungen, einschließlich einer Analyse der Möglichkeit, einen Rechtsträger als Intermediär anzuerkennen,
  • die Durchführung von Durchsichten, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige korrekt und vollständig ermittelt hat, welche Gestaltungen der nationalen Steuerverwaltung anzuzeigen sind, und ob er die damit verbundenen Verpflichtungen korrekt erfüllt hat,
  • Unterstützung bei der Bestimmung des Umfangs der Berichterstattung und der damit verbundenen Anzeigepflichten, der Rolle in einer bestimmten Steuergestaltung sowie bei der Ermittlung anderer an den Gestaltungen beteiligten und der Fristen für alle gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen,
  • Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen und bei den notwendigen Meldungen sowie beim Umgang mit der nationalen Steuerverwaltung.