Die Abrechnung der Immobiliensteuer ist oft problematisch - man muss nicht nur die Steuervorschriften, sondern auch die technischen Aspekte kennen (die sich z. B. aus der Einstufung von Bauanlagen ergeben). In dieser Hinsicht haben sich in den letzten Jahren viele wichtige Änderungen ergeben, nicht nur bei den Regelungen selbst (sowohl im Steuer- als auch z.B. im Baurecht), sondern auch bei den Standpunkten der Finanzbehörden und der Verwaltungsgerichte.

 

Wir unterstützen unsere Kunden nicht nur bei der Lösung aktueller Immobiliensteuerprobleme, sondern auch bei der Umsetzung von Projekten, die auf Steuereinsparungen abzielen.

 

Ein Beispiel für den Umfang der Beratung im Bereich der Immobiliensteuer:

 

  • laufende Beratung, insbesondere zum Gegenstand der Besteuerung,
  • Erstellen von Anträgen auf Erteilung verbindlicher Auskünfte,
  • Durchsicht von Immobiliensteuerabrechnungen,
  • Rückholung der Immobiliensteuer in Verfahren zur Feststellung von Überzahlung,
  • Unterstützung der Kunden bei Immobiliensteuerprüfungen und -verfahren,
  • Unterstützung bei der Abrechnung von abgeschlossenen Investitionsprozessen.