Die Inanspruchnahme von Steuererleichterungen ist derzeit eine der wirksamsten Möglichkeiten, die Ertragsteuerschuld zu mindern. Zu den beliebtesten Erleichterungen gehören: 

 

  • F&E-Erleichterung, mit der die Ausgaben für Forschung und Entwicklungsarbeiten, die bereits als abzugsfähige Betriebsausgaben angesetzt wurden, von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden können. Voraussetzung für die Anwendung dieser Erleichterung ist, dass die F&E-Arbeiten durchgeführt werden und dass die Kosten, die der Gesetzgeber als abzugsfähig anerkannt hat und die in engem Zusammenhang mit den F&E-Arbeiten stehen, in den Büchern ausgewiesen und getrennt gehalten werden.
  • Bei der IP Box-Erleichterung werden Einkünfte aus Rechten an geistigem Eigentum (z. B. Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster), die im Rahmen von F&E-Tätigkeiten geschaffen, entwickelt oder verbessert wurden, mit einem Steuersatz von 5% besteuert. Zu den Einkünften aus einem qualifizierten Recht des geistigen Eigentums können Einkünfte aus Lizenzvereinbarungen, aus dem Verkauf des geistigen Eigentums, aus dem Wert des Rechts im Preis eines Produkts oder einer Dienstleistung und aus Entschädigungen für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums gehören.
  • Andere Erleichterungen - Prototypenerleichterung, Robotisierungserleichterung, Wachstumsförderung, Konsolidierungserleichterung oder IPO-Erleichterung.

 

Unser Beraterteam unterstützt Sie gerne bei der Prüfung, ob eine der oben genannten Erleichterungen in Anspruch genommen werden kann, sowie bei deren Umsetzung und Abrechnung.