Die Förderung von Neuinvestitionen im Rahmen der Polnischen Investitionszone (PSI) ist derzeit der beliebteste Weg, um eine wertmäßig bedeutende Körperschaftsteuerbefreiung zu erhalten, die bei großen Unternehmen bis zu 50% der Investitionskosten betragen kann. Wir unterstützen Unternehmer sowohl im Verfahren zur Erlangung eines Förderbescheids als auch bei der Abrechnung einer Steuerbefreiung.

 

Bis 2026 können Investoren, die eine Genehmigung für die Tätigkeit in Sonderwirtschaftszonen (SWZ) erhalten haben, Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen. Wir beraten Unternehmer bei der korrekten Abrechnung dieser Erleichterung.

 

Unsere Aktivitäten in den oben genannten Bereichen umfassen:

 

  • Analyse der Art der Investitionen und der förderfähigen Ausgaben,
  • Analyse der Möglichkeit, einen Förderbescheid zu erhalten,
  • Hilfestellung bei der Erlangung eines Förderbescheides: Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, Unterstützung bei Kontakten mit den zuständigen Behörden,
  • Unterstützung bei der richtigen Einstufung von steuerfreien und steuerpflichtigen Ausgaben und Einnahmen,
  • Überprüfung der Korrektheit der Einstufung der Investitionsausgaben,
  • Unterstützung beim Verfahren zur Abzinsung der Investitionsausgaben und der erhaltenen staatlichen Beihilfen,
  • Hilfestellung bei der Berichterstattung,
  • Überprüfung der Anwendung der Regelungen über die Kumulierung von staatlichen Beihilfen mit anderen Formen der Förderung.

 

Unsere Berater führen Durchsichten von Abrechnungen in einer SWZ durch, halten umfassende Schulungen zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten von SWZ- / PIZ-Tätigkeiten ab und erstellen Anträge auf Erteilung von verbindlichen Auskünften über steuerliche Abrechnungen im Rahmen der SWZ / PIZ.